|
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen |
|
1.
Allgemeines Diese
Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und
Lieferverträge, sofern sie nicht durch Vertrag ausdrücklich abgeändert
wurden. Abweichende Bedingungen des Bestellers (Käufers) verpflichten uns
nicht. 2.
Preise Unsere
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind
freibleibend und unverbindlich, für die Berechnung gelten die am Tag der
Lieferung gültigen Preise. Verpackung und Leergut werden gesondert
gerechnet und sind zu bezahlen. 3.
Lieferungen Lieferungen
erfolgen im Rahmen festgelegter Tourenpläne. Von uns genannte
Liefertermine werden tunlichst eingehalten und sind unverbindlich.
Teillieferungen sind zulässig, sie berechtigen nicht zur Annullierung des
ganzen Auftrages oder anderer uns erzielter Aufträge. Im Zweifelsfall
ergibt sich der Umfang der Bestellung aus unseren Unterlagen (Auftragsbestätigung
u.ä.). Die Gefahr für Beschädigung, Vernichtung, und Diebstahl oder ähnliches
der Ware geht zum Zeitpunkt der Übergabe auf den Käufer über. Als Übergabe
gilt auch, wenn die Ware auf einen vom Käufer vorgesehenen Platz gestellt
oder einer von ihm beauftragten Person übergeben wurde. 4. Eigentumsvorbehalt Die
von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Käufer zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für
besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Erfolgt eine Be- oder
Verarbeitung, so bleibt die neu entstandene Sache in unserem Eigentum und
dient als Vorbehaltsware zur Sicherung unserer Ansprüche. Für den Fall
der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung ihm gegenüber Dritten zustehende Forderungen in Höhe
des Wertes unsere Forderung an uns ab. 5.
Zahlungen Unsere
Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung
des Zahlungstermins sind wir – ohne dass es einer Mahnung bedarf –
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes zu berechnen, den deutsche
Großbanken für die Gewährung von Krediten in laufender Rechnung
verlangen. Das Gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Mahnung gestundet
wird. Zahlungen an unsere Angestellten haben nur dann schuldbefreiende
Wirkung, wenn diese eine schriftliche Vollmacht vorlegen und eine
unterschriebene Quittung überreichen bzw. auf der betreffenden Rechnung
quittieren. Wird eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des
Bestellers bekannt (Wechselprotest, Klage, erheblicher Zahlungsverzug), so
werden sämtliche Forderungen, - auch aus anderen Verträgen – sofort fällig.
Wir sind dann berechtigt, sofort Aushändigung der Vorbehaltsware zu
beanspruchen bzw. die Ware zurückzunehmen, sie zu veräußern oder sonst
zu verwenden, ohne dass hierdurch die gesetzlichen Schadensersatzansprüche
wegen nicht Erfüllung des Vertrages, Verzugs pp. verlustig gehen. Die
Abtretung der Forderungen erlischt erst, wenn alle Verbindlichkeiten des Käufers
bei uns ordnungsgemäß erfüllt sind. 6.
Mängelrüge Beanstandungen
über Mängel und Beschaffenheit der gelieferten Ware sind unverzüglich,
bei Frischprodukten am gleichen Tag, bei anderen Waren innerhalb von 48
Stunden geltend zu machen. Durch nicht rechtzeitige Mängelrüge wird die
Haftung aufgehoben. Die Haftung bei Vorsatz bleibt dabei unberührt. Bei
rechtzeitiger Mängelrüge haben wir das Recht entweder die Ware zurückzunehmen
oder kostenlos Ersatz zu liefern oder dem Käufer den Minderwert der Ware
gutzuschreiben. Weitgehende Ansprüche des Käufers, z.B. auf
Schadenersatz sind ausgeschlossen. 7.
Schlussbestimmungen Die
vorstehenden Regelungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen im übrigen verbindlich. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform. 8.
Erfüllungsort Erfüllungsort
für alle Lieferungen ist St. Ingbert. Für Streitigkeiten mit Kaufleuten
ist der Gerichtsstand St. Ingbert maßgeblich. Wir dürfen auch ohne Rücksicht
auf den Streitwert beim Amtsgericht Klage erheben. Sollte
einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Vereinbarungen sind durch eine
ihrem Sinn und Zweck entsprechende gültige Handhabung zu ersetzen. |